






Der Schulträger hört in allen wichtigen Schulangelegenheiten Vertreter der Schulleiter, der Lehrer, der Eltern, der Schüler und Vertreter der Religionsgemeinschaften, die an einer seiner Schulen Religionsunterricht erteilen. Der Schulträger kann zur Wahrnehmung dieser Aufgabe einen Schulbeirat als beschließenden oder beratenden Ausschuss bilden.