Auskünfte aus dem Melderegister

 

 

Auskünfte aus dem Melderegister können schriftlich oder persönlich beantragt werden und sind kostenpflichtig. Daher können sie nicht telefonisch erteilt werden. Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann. Um dies zu gewährleisten, müssen bei der Beantragung mindestens drei Suchmerkmale angegeben werden: Familienname, Vorname und Geburtsdatum oder die letzte bekannte Adresse in Crailsheim. Diese Angaben müssen mit denen des Melderegisters übereinstimmen.

 

Wo?

Die Auskünfte aus dem Melderegister können im Bürgerbüro des Rathauses (Hauptbau), Marktplatz 1, vorgenommen werden.

 

Wen kann ich anrufen oder eine E:Mail senden?

Bürgerbüro

Tel.: 07951/ 403-1300

Fax: 07951/ 403-1264

Email

 

Wie & Was

  • Der Antrag auf eine Auskunft aus dem Melderegister kann formlos, d.h. ohne Formular, gestellt werden.
  • Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) erfolgen.
  • Die Auskunft wird schriftlich erteilt, telefonische Auskünfte und Benachrichtigungen per E:Mail sind nicht möglich.
  • Die Auskünfte sind gebührenpflichtig, bei schriftlicher Beantragung daher bitte Verrechnungsscheck beilegen oder das Formular für eine Bankabbuchung ausfüllen.

 

 

Gebühren

Eine Adressauskunft kostet 5,-- €. Bei gleichzeitiger Nachfrage nach mehreren Personen kostet die Auskunft pro nachgefragter Person ebenfalls 5,-- €. Erweiterte Auskunft 13.-- €.

 

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-1400

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag-Freitag:
Donnerstag:        

  7.30 - 12.00 Uhr
  7.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag-Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:

7.30 - 17.00 Uhr
7.30 - 17.30 Uhr
7.30 - 12.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr

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