






Auskünfte aus dem Melderegister können schriftlich oder persönlich beantragt werden und sind kostenpflichtig. Daher können sie nicht telefonisch erteilt werden. Auskünfte aus dem Melderegister können nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann. Um dies zu gewährleisten, müssen bei der Beantragung mindestens drei Suchmerkmale angegeben werden: Familienname, Vorname und Geburtsdatum oder die letzte bekannte Adresse in Crailsheim. Diese Angaben müssen mit denen des Melderegisters übereinstimmen.
Die Auskünfte aus dem Melderegister können im Bürgerbüro des Rathauses (Hauptbau), Marktplatz 1, vorgenommen werden.
Bürgerbüro
Tel.: 07951/ 403-1300
Fax: 07951/ 403-1264
Eine Adressauskunft kostet 5,-- €. Bei gleichzeitiger Nachfrage nach mehreren Personen kostet die Auskunft pro nachgefragter Person ebenfalls 5,-- €. Erweiterte Auskunft 13.-- €.