






Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses (e Pass) erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in den meisten Urlaubsländern reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises bzw. Kinderreisepasses aus. Einzelheiten können Sie vom Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro, der Botschaft des jeweiligen Landes oder vom Bürgerbüro auf Anfrage erfahren. Ein deutscher Reisepass ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach (ab dem 24. Geburtstag) 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.
Der Reisepass kann im Bürgerbüro des Rathauses (Hauptbau), Marktplatz 1, beantragt werden.
Bürgerbüro
Tel.: 07951/403-1300
Fax: 07951/403-1264
Regulärer Antrag auf Neuausstellung eines Reisepasses
Hinweis: Der e Pass wird in der Regel für Personen ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt. Fingerabdrücke bei Kindern unter 6 Jahren werden nicht erfasst.
Eilantrag auf einen vorläufigen Reisepass
Die Gebühr für die Beantragung eines Reisepasses beträgt bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50-- €, danach (ab 24. Geburtstag) 59,-- €. Ein vorläufiger Reisepass kostet 26,-- €.
Der ausweispflichtige Bürger muss stets über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass verfügen. Nur so kann er ein Ordnungswidrigkeitsverfahren vermeiden.