Erziehungsgeld

 

Für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2001 kann für das erste und zweite Lebensjahr Bundeserziehungsgeld und ab dem dritten Lebensjahr Landeserziehungsgeld beantragt werden.

 

Wo?

Der Antrag auf Erziehungsgeld kann bei der Einwohnermeldestelle des Fachbereichs Ordnung und Bürgerdienste im Rathaus (Karlstraßenbau), Marktplatz 1 gestellt werden.

 

Wen kann ich anrufen oder eine E-Mail senden?

Bürgerbüro

Tel.: 07951/403-1300

 Fax: 07951/403-1264

Email

 

Große Kreisstadt Crailsheim

Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Telefon: 07951/403-0
Fax: 07951/403-1400

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag-Freitag:
Donnerstag:        

  7.30 - 12.00 Uhr
  7.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.30 Uhr 

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

Montag-Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:

7.30 - 17.00 Uhr
7.30 - 17.30 Uhr
7.30 - 12.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr

Inhaltsverzeichnis Kontakt Druckansicht Seitenanfang