






Für Geburten ab 1. Januar 2002 erhalten Familien mit Mehrlingskindern ab Drillingen einkommensabhängig einen einmaligen Zuschuss. Da auf betroffene Familien anlässlich und in der Folge der Mehrlingsgeburt erhebliche Ausgaben zukommen (z. B. Finanzierung einer Haushaltshilfe oder eines Familienfahrzeuges), ist der Zuschuss zur Unterstützung für diesen Bedarf gedacht.
Der Antrag auf Leistungen aufgrund von Mehrlingsgeburten wird automatisch im Rahmen des Antrags auf Gewährung von Erziehungsgeld gestellt. Die Abwicklung erfolgt über die Landesbank Baden-Württemberg.
Bürgerbüro
Tel.: 07951/403-1300
Fax: 07951/403-1264