






Wohngeld ist ein von Bund und den Ländern getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum. Einkommensschwächere Haushalte sollen damit in die Lage versetzt werden, die Kosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum zu tragen.
Wohngeld kann als "Mietzuschuss" für Mieter von Wohnraum oder als "Lastenzuschuss" für Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung gewährt werden.
Die Höhe des Wohngeldes ist grundsätzlich abhängig von
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt und zwar ab dem ersten des Monats der Antragsstellung (maßgebend ist der Eingangsstempel bei der Wohngeldbehörde). Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, sofern der Antragssteller die Voraussetzungen erfüllt.
Den Antrag auf Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) erhalten Sie bei der Wohngeldstelle im Sachgebiet Standesamt und Soziales im Rathausneubau, Marktplatz 1, Zimmer 1.27 oder Sie laden den Wohngeldantrag und die dazugehörigen Anlagen herunter. Zu jedem Wohngeldantrag (Miet- und Lastenzuschuss) muss eine ausgefüllte und unterschriebene Zinsbescheinigung und eine unterschriebene Einkommenserklärung beigelegt werden.
Der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld ist bei der Wohngeldstelle im Rathausneubau Zimmer 1.27 zu stellen.